Schallschutz: Die Luftschalldämmung von Türen und Wandelementen zwischen Räumen ist entscheidend für den baulichen Schallschutz nach Norm SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“. Das VST-Merkblatt 005 erläutert die Anforderungen an Türen gemäß dieser Norm, einschließlich Prüfungsverfahren und Maßnahmen zur Verbesserung der Schalldämmung. Es behandelt auch Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Ausschreibungs- und Nachweisprozess.
Rw (dB): Schallwert gemäß SN EN ISO 717-1 im Labor gemessen. Tür- oder Wandelement betriebsbereit montiert
C, Ctr : Anpassungswerte gemäß SN EN ISO 717-1. -C für Innentüren / – Ctr für Aussentüren
Planung: Der Fachplaner legt die akustischen Leistungen der Türen basierend auf den Schallschutzanforderungen fest. Diese werden durch Prüfungen gemäß SN EN ISO 10140-2 bestimmt und nach SN EN ISO 717-1 deklariert. Der gemessene Wert am Bau (R’W (C;Ctr)) kann vom Laborwert (RW (C;Ctr)) abweichen, da bauliche Gegebenheiten variieren. Daher ist es wichtig, dass der Fachplaner den Wert RW (C;Ctr) in der Ausschreibung fordert, da nur er die baulichen Einflüsse berücksichtigen kann.
Der Türenlieferant kann keine Forderung nach R’W (C;Ctr) garantieren, da er den Einfluss der Nebenwege des Gebäudes auf die Schalldämmung seiner Tür nicht kennt. Die Herstellererklärung gemäß EN 14351-1 und -2 basiert ebenfalls auf dem Laborwert Rw (C;Ctr).
Installation und Wartung: Um die Leistung von Schallschutztüren in der Schweiz zu erhalten, ist regelmäßige Instandhaltung und Wartung wichtig. Das beinhaltet Inspektionen gemäß Herstellerrichtlinien, um Verschleiß rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Reparaturen oder Austausch sollten von Fachkräften durchgeführt werden, um die Schalldämmung zu erhalten und Sicherheitsstandards zu erfüllen.