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Wissen zu

Fluchtwegtüren

Funktion: Fluchtwegtüren dienen dazu, Personen im Notfall einen sicheren Ausgang aus einem Gebäude zu ermöglichen. Sie müssen leicht zu öffnen sein und dürfen nicht durch Zusatzschlösser oder andere Mechanismen blockiert werden.

Normen und Vorschriften: In der Schweiz werden Fluchtwegtüren durch verschiedene Normen und Vorschriften geregelt, darunter des Schweizerischen Instituts für Normen (SNV) und Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Diese Normen legen fest, welche Anforderungen Fluchtwegtüren erfüllen müssen, um als sicher und wirksam zu gelten.

SN EN 179: Diese Norm regelt die Anforderungen und Prüfverfahren für Notausgangsverschlüsse, die von Personen ohne spezielle Schulung und mit normaler Kraft verwendet werden können. Sie betrifft die Griffe, Drücker und Schlösser von Fluchttüren, die in Gebäuden installiert sind.

SN EN 1125: Im Gegensatz dazu betrifft diese Norm Panikschlösser und -beschläge. Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für Panikverschlüsse fest, die in Fluchtwegen und Notausgängen verwendet werden, um Türen zu öffnen, die durch horizontale Griffstangen über die gesamte Türbreite betätigt werden. Diese Art von Türbeschlag wird oft in Gebäuden verwendet, bei denen eine Vielzahl an Personen evakuiert werden müsste.

Panikfunktionen:


Umschaltfunktion B (Drücker/Drücker): Für Türen die zeitweise einen Durchgang von innen und aussen ermöglichen müssen. Dies funktioniert nur, wenn die Panikfunktion über das Betätigen des Schliesszylinders (entriegeln der Türe) ausgeschaltet wird.

Schliesszwangfunktion C (Drücker /Drücker): Für Türen mit Drücker auf Innen- und Aussenseite, bei denen grundsätzlich eine unberechtigte Öffnung von aussen verhindert werden muss. Die Tür kann nicht in unverschlossenem Zustand bleiben.

Durchgangsfunktion D (Drücker/Drücker): Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und aussen ermöglichen müssen. Auch ohne die Betätigung des Schliesszylinders.

Wechselfunktion E (Drücker/Knopf): Für Türen bei denen grundsätzlich eine unberechtigte Öffnung von aussen verhindert werden muss. Die Tür kann nicht versehentlich in unverschlossenem Zustand bleiben. Bei dieser Funktion muss auf der panikabgewandten Seite ein Knauf oder eine Griffstange montiert werden.

Kennzeichnung: Fluchtwegtüren müssen deutlich gekennzeichnet sein, um sie im Notfall leicht zu erkennen. Dies kann durch spezielle Piktogramme, Beschriftungen oder Beleuchtungen geschehen, die den Fluchtweg anzeigen.

Installation und Wartung: Panikverriegelungen müssen entsprechend den Herstellerangaben montiert und gewartet werden. Ebenfalls muss der gesamte Beschlag wie Drückergarnituren etc. kompatibel mit dem jeweiligen Schloss sein.

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